BAFA-Förderung

Meine Beratungsleistungen sind für Unternehmen seit dem 09.07.2018 über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) förderungsfähig.

Bitte beachten Sie, dass die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert wurde.

Für Sie besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
  • Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Die geänderte Rahmenrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5.

Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf der der BAFA-Homepage www.bafa.de im Merkblatt "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen".

Klicken Sie hier, um mehr über das aktuelle Förderprogramm auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erfahren.